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Hinweise zur Vereinbarung nach § 2 GOZ, ausgewählte Positionen aus BEMA und GOZ im Vergleich.
Autor: Liebold/Raff/Wissing (Hrsg.)
ISBN: 978-3-537-65710-7
Auflage: 12. Auflage 2024
Stand: 3/2024
Umfang: 32 Seiten
Einband: Rückendrahtheftung
Format: 10,5 x 21 cm
Autor: Liebold/Raff/Wissing (Hrsg.)
Versandkosten: 3,- EUR inkl. MwSt. (bei Bestellsumme unter 20,- EUR)Sofort versandfertig, Lieferzeit 1 – 3 Tage
„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau.
In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig.
Die Broschüre stellt in tabellarischer Form Leistungen aus GOZ und BEMA und ihre Werte in Euro gegenüber. Der Vergleich hilft Ihnen bei der Entscheidung, wann eine Vereinbarung nach § 2 GOZ getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.