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Klartext: Wurzelspitzenresektion

Bei einer Wurzelspitzenresektion fallen neben der chirurgischen Leistung selbst häufig auch endodontisch-konservierende Leistungen an, die nach Abschnitt C der GOZ berechnet werden.

Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung können dabei von orthograd oder auch von retrograd erfolgen. Die retrograde Wurzelkanalfüllung ist zu unterschieden von der retrograden Füllung. Im aktuellen Update des Kommentars (Stand 9/2024) gehen die Autoren des Liebold/Raff/Wissing der häufig nicht exakten Begrifflichkeit einmal genau auf den Grund.

Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung
Die Voraussetzung, um zu einem erfolgreichen Ergebnis bei der Wurzelspitzenresektion zu gelangen, ist ein bakteriendichter Verschluss zwischen Wurzelkanal und dem ihn umgebenden (periapikalen) Gewebe. Dies setzt eine Reinigung des Wurzelkanals voraus. Hierbei werden die im Kanal vorhandenen Mikroorganismen sowie infiziertes, zerfallenes Pulpen- und Dentingewebe mittels spezieller Handinstrumente (feine Feilen und Raspeln) oder maschinellem Instrumentarium (Ultraschall- und mechanische Verfahren) entfernt.

Dabei wird das Kanallumen Stück für Stück vergrößert, geglättet und in Form gebracht, so dass in den so vorbereiteten Wurzelkanal eine abdichtende Wurzelfüllung eingebracht werden kann. Die mechanische Wurzelkanalaufbereitung muss von einer chemischen unterstützt werden. Eine Vielzahl von chemischen Substanzen wird dabei als Reinigungsmittel propagiert (z. B. Natriumhypochlorid, Chlorhexidindigluconat, Chelatverbindungen; siehe auch GOZ-Nr. 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals).

Ziel der Wurzelkanalfüllung ist es, den Wurzelkanal mit bestimmten Füllmaterialien so dicht zu verschließen, dass eine Neubesiedelung des Kanals und seines umgebenden Gewebes mit Keimen verhindert wird. Die Wurzelkanalfüllung sollte, wenn möglich, orthograd (von der Zahnkrone aus in Richtung Resektionsquerschnitt) erfolgen, kann jedoch auch (unterstützend) von retrograd aus (vom Resektionsquerschnitt aus in Richtung Zahnkrone) durchgeführt werden (siehe auch GOZ-Nr. 2440 Füllung eines Wurzelkanals, Abschnitt 1.2 Wurzelfüllung im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion).

Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung stellen, gleichgültig, ob vor oder während der Resektion durchgeführt, eine selbstständige Leistung dar und sind somit nach den GOZ-Nrn. 2410 und 2440 berechenbar.

Die Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme sind gesondert berechnungsfähig.

Retrograde Füllung
Nachdem durch die WSR der erkrankte Wurzelteil entfernt wurde, soll die Rekontamination des periradikulären Gewebes durch eine möglichst bakteriendichte Abdichtung des Resektionsquerschnittes verhindert werden (insofern nicht gleichzeitig mit der WSR eine orthograde Wurzelbehandlung erfolgt).

Um eine solche Abdichtung zu ermöglichen, wird eine wenige Millimeter tiefe Kavität in Richtung der Wurzellängsachse präpariert. Hierfür werden rotierende oder durch Ultraschall angetriebene Instrumente verwendet. Nach der Präparation dieser Kavität erfolgt deren Füllung; in der Regel mit speziell gewinkelten Handinstrumenten (Stopfern). Als Material kommen neben den klassischen Glasionomerzementen oder Kompositen auch spezielle retrograde Füllungsmaterialien wie IRM, Super-EBA oder natürliches oder synthetisches MTA zum Einsatz (vgl. auch Abschnitt 3). Die retrograde Füllung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt durch die Weiterentwicklung bakteriendicht abschließender Materialien. Retrograde Füllungen stellen sich als solche in postoperativen Röntgenbildern in aller Regel dar.

Das retrograde Präparieren und Füllen stellt eine selbstständige Leistung dar, die nach der GOZ-Nr. 2050 oder im Falle der Verwendung von Kompositen und Adhäsivtechnik nach der GOZ-Nr. 2060 berechnet werden kann. Konfektionierte apikale Stiftsysteme sind nur noch selten in Gebrauch.

Retrograde Wurzelkanalaufbereitung
In eher seltenen Fällen ist auch eine retrograde Wurzelkanalaufbereitung indiziert, so z. B. bei Zähnen, die durch einen hoch gelegenen natürlichen Kanalverschluss obliteriert sind oder bei denen durch einen prothetischen Verschluss (Stiftaufbau) des Kanallumens eine orthograde Wurzelfüllung unmöglich ist. Durch moderne mikrochirurgische Techniken und Instrumente ist in solchen speziellen Fällen auch eine Wurzelkanalaufbereitung „von unten“, also retrograd, möglich geworden.

Eine retrograde Wurzelkanalaufbereitung und und anschließende Wurzelkanalfüllung ist entsprechend den GOZ-Nrn. 2410 und 2440 berechnungsfähig. Der typischerweise gegebene erhebliche Mehraufwand durch den retrograden Zugang ist durch geeignete Faktorsteigerungen abzubilden. Eine retrograde Wurzelkanalfüllung stellt sich ebenso wie eine orthograde Wurzelkanalfüllung im Röntgenbild dar.

Wird nach erfolgter Wurzelkanalfüllung nochmals von retrograd ein Teil dieser Wurzelfüllung entfernt und eine apikale Kavität präpariert und anschließend gesondert gefüllt, so kann in diesem Fall neben der GOZ-Nr. 2410/2440 auch zusätzlich die GOZ-Nr. 2050 (ggf. GOZ-Nr. 2060) für die apikale Füllung berechnet werden.

Retrograde Revision
Erfolgt eine retrograde Revision einer vorbestehenden insuffizienten Wurzelfüllung vom Resektionsquerschnitt aus tief in den Kanal hinein (im Unterschied zur reinen retrograden Füllung), weil z. B. inhomogenes oder nicht randständiges altes Wurzelfüllmaterial aus dem ehemaligen Kanallumen entfernt wird, so ist diese retrograde Entfernung vorhandenen Wurzelfüllmaterials analog nach § 6 Abs. 1 GOZ gesondert berechnungsfähig, da die Entfernung vorhandenen definitiven Wurzelkanalfüllmaterials auch von retrograd aus eine selbstständige zahnärztliche Leistung darstellt, die in der GOZ nicht beschrieben ist. Erst nach Entfernung des alten Wurzelkanalfüllmaterials kann in solchen Fällen eine retrograde Kanalaufbereitung und Kanalfüllung nach den GOZ-Nrn. 2410 und 2440 erfolgen.

aus: Liebold/Raff/Wissing: DER Kommentar zu BEMA und GOZ, Stand 9/2024, Asgard-Verlag, Siegburg
 

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